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Wattenmeer bei Baltrum

Löffelkraut

Silbermöwe

Pazifische Austerskulptur

Einsiedlerkrebs

Watt bei Dornumersiel

Wattenmeer bei Norderney

Wattenmeer bei Norderney

Baggerloch im Wattenmeer

Wattenmeer bei Tossens
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Strecken für Wattführungen
1.
Küsten- bzw. inselnahe Strecken
max. 1000 m ins Watt
oder bis zum ersten bei mittlerem
Niedrigwasser führenden Priel,
maximal zulässige Personenzahl: 60 je Wattführer/in
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Inselnahes Watt
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Küstennahes Watt
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2.
Strecken vom Festland zu den Inseln (Inselquerungen)
und von den Inseln zum Festland (Festlandquerungen)
zulässige Personenzahl : 30 je Wattführer/in
3.
sonstige, nicht küsten- oder inselnahe,
Strecken
zulässige
Personenzahl : 30 je Wattführer/in
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Hohewegwatt von Fedderwardersiel
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Dangast – Leuchtturm Arngast
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Tettens - Langlütjen II und zurück
Sicherheit
im
Wattenmeer
Staatlich geprüfte
Wattführer/innen
sind die Gewähr für
einen sicheren Weg
durchs Watt.
Zertifizierte
Wattführer/innen
kennen sich bestens
im Nationalpark
Wattenmeer und
im angrenzenden
Küstenbereich aus,
bilden sich
regelmäßig fort und
sind so auf einem
aktuellen
Wissensstand. Eine
Wattwanderung
findet
in der
Regel
auf gut
zu
begehendem
Wattboden
statt.
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Auszug:
Verordnung
über die
Genehmigungspflicht
für
Führungen
auf den
Wattflächen |
Zur
Mindestausrüstung
eines
Wattführers
/
Wattführerin
gehören:
Notsignalmittel
(Leuchtpistole
oder
ähnliches),
Marschkompass,
Uhr,
Fernglas,
Trillerpfeife,
kleiner
Verbandskasten,
30m
lange
Rettungsleine,
Rettungsdecke,
2
Hand-Funksprechgeräte
oder
Mobiltelefon
(Handy).
Diese
Mindestausrüstung
ist auf
den
Wattwandrungen
mitzuführen. |
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Weltnaturerbe Wattenmeer
seit
Juni 2009 |
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