Wattenmeer bei Baltrum


Löffelkraut


Silbermöwe


Pazifische Austerskulptur


Einsiedlerkrebs


Watt bei Dornumersiel


Wattenmeer bei Norderney


Wattenmeer bei Norderney


Baggerloch im Wattenmeer
 


Wattenmeer bei Tossens
 


Strecken für Wattführungen

1. Küsten- bzw. inselnahe Strecken
   
max. 1000 m ins Watt oder bis zum ersten bei mittlerem Niedrigwasser führenden Priel,
    maximal zulässige Personenzahl: 60 je Wattführer/in

2. Strecken vom Festland zu den Inseln (Inselquerungen)
     und von den Inseln zum Festland (Festlandquerungen)
    
zulässige Personenzahl : 30 je Wattführer/in

Ablaufort   Zielort   Ablaufort   Zielort
Neßmersiel > Norderney   Norderney > Neßmersiel
Neßmersiel > Baltrum   Baltrum > Neßmersiel
Neuharlingersiel > Langeoog   Langeoog > Neuharlingersiel
Harlesiel > Spiekeroog   Spiekeroog > Harlesiel
Schillig
 
>
 
Minsener Oog/Oldeoog
und zurück
       

3. sonstige, nicht küsten- oder inselnahe, Strecken
    zulässige Personenzahl : 30 je Wattführer/in

  • Hohewegwatt von Fedderwardersiel
  • Dangast – Leuchtturm Arngast
  • Tettens - Langlütjen II und zurück
     
Sicherheit im Wattenmeer
Staatlich geprüfte Wattführer/innen sind die Gewähr für einen sicheren Weg durchs Watt.
Zertifizierte Wattführer/innen kennen sich bestens im Nationalpark Wattenmeer und im angrenzenden Küstenbereich aus, bilden sich regelmäßig fort und sind so auf einem aktuellen Wissensstand. Eine Wattwanderung findet in der Regel auf gut zu begehendem Wattboden statt.
 
Auszug: Verordnung über die Genehmigungspflicht für Führungen auf den Wattflächen
Zur Mindestausrüstung eines Wattführers / Wattführerin gehören:
Notsignalmittel (Leuchtpistole oder ähnliches), Marschkompass, Uhr, Fernglas, Trillerpfeife, kleiner Verbandskasten, 30m lange Rettungsleine, Rettungsdecke, 2 Hand-Funksprechgeräte oder Mobiltelefon (Handy). Diese Mindestausrüstung ist auf den Wattwandrungen mitzuführen.



Weltnaturerbe Wattenmeer
seit Juni 2009


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